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Förderungen

Was ist das Ziel der Förderung?

Ziel der Förderung ist es, allen Personen die Möglichkeit zu eröffnen, bei familienrechtlichen Konflikten Mediation in Anspruch zu nehmen. Solche Konflikte können sowohl Trennungen und Scheidung, als auch Teilbereiche betreffen, wie der Unterhalt der Kinder, des Ehegatten, die Obsorge der Kinder (u.a. gemeinsame Obsorge) Besuchsregelungen der Kinder, die Ehewohnung oder die Vermögensaufteilung.

Wo finde ich Mediatoren, die geförderte Mediationen anbieten.

MediatorInnen, die geförderte Mediationen anbieten, werden in einer vom Ministerium geführte Liste genannt. Das Ministerium garantiert für die hohe Qualifizierung der MediatorInnen.

Diese Listen sind direkt bei Gericht, bei der Familienberatung und bei sozialen Beratungsstellen erhältlich.Gearbeitet wird in einem gemischten Team,wobei ein(e) MediatorIn eine juristische Ausbildung und ein(e) MediatorIn eine psychosoziale Qualifikation aufweist. Meistens arbeiten auch ein männlicher und eine weibliche Mediatorin zusammen.

Ist ein Selbstbehalt zu bezahlen?

Ja, es ist ein Selbstbehalt zu bezahlen.

Wie wird der Selbstbehalt berechnet?

Bei der Berechnung des Selbstbehaltes für Klientinnen wird sowohl auf das Familieneinkommen als auch auf die Anzahl der sorgepflichtigen Kinder Bedacht genommen.

Ein Beispiel:
Bei einem durchschnittlichen Nettoeinkommen beider Klienten von 3.500 Euro und Sorgepflichten für 2 Kinder beträgt der Selbstbehalt Euro 60 pro Mediationsstunde und Mediatorenpaar.

Wie viele Mediationsstunden fördert das Ministerium?

Das Ministerium fördert maximal 12 Mediationsstunden.

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